KI und Mitbestimmung: Rechte des Betriebsrats bei Künstlicher Intelligenz (KI)
Erfahren Sie, wie Betriebsräte bei der KI-Einführung ihre Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und DSGVO wahren und erhalten Sie praktische Tipps für die Praxis.
Bedeutung von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt tiefgreifend. Sie optimiert Prozesse, eröffnet neue Möglichkeiten – wirft aber auch zentrale Fragen zu Kontrolle, Datenschutz und Mitbestimmung auf. Für Betriebsräte gilt es, diese Technologie aktiv mitzugestalten und dabei die Rechte der Beschäftigten zu wahren.
Relevanz des Themas für Betriebsräte
Diese Entwicklung birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Belegschaft und die Integrität des Arbeitsplatzes. Für Betriebsräte ist das Thema von zentraler Bedeutung, da sichergestellt werden muss, dass KI-Systeme nicht nur den Unternehmensinteressen dienen, sondern auch die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Da die Fähigkeiten von KI weiterhin stetig ansteigen, besteht auch ein erhöhter Bedarf an rechtlichen Vorgaben. Will man sicherstellen, dass der Einsatz von KI zum Wohl des Menschen erfolgt, braucht es klare und technologieoffene Regelungen, die möglichst alle Arten von KI-Systemen umfassen.
Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
Was ist Künstliche Intelligenz? Definition und Funktionsweise
Künstliche Intelligenz (KI)bezeichnet eine Technologie, bei der Maschinen in der Lage sind, menschliches Denken und Verhalten nachzuahmen. Ziel ist es, Systeme zu entwickeln, die Informationen wahrnehmen, verarbeiten und darauf basierend Entscheidungen treffen können – ähnlich wie ein intelligentes Wesen.
Mithilfe von Algorithmen und großen Datenmengen können KI-Systeme Muster erkennen, Entscheidungen treffen und Vorhersagen treffen. Diese Technologien basieren häufig auf maschinellem Lernen, bei dem Systeme durch Erfahrungen und Interaktionen stetig verbessert werden, sowie auf tiefen Neuronalen Netzwerken, die die Funktionsweise des menschlichen Gehirns simulieren.
Überblick über Anwendungsbereiche von KI in Unternehmen
In Unternehmen findet Künstliche Intelligenz vielfältige Anwendungsmöglichkeiten.
Ein wichtiger Anwendungsbereich ist die Auswertung von Mitarbeiterbefragungen. Hier nutzt KI Textanalyseverfahren, um Kommentare zu segmentieren und Muster oder Stimmungen zu erkennen. Dies ermöglicht es Unternehmen, ein tiefes Verständnis ihrer Unternehmenskultur zu erlangen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung zu entwickeln.
Die Palette an Einsatzmöglichkeiten von KI unterstreicht die Notwendigkeit einer bewussten und informierten Mitbestimmung durch Betriebsräte.
Rechtliche Grundlagen des Betriebsrats
Überblick über das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Struktur und Funktion des Betriebsrats in Deutschland. Es regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene und stellt sicher, dass Betriebsräte in wichtigen Entscheidungen des Unternehmens einbezogen werden. Das Gesetz umfasst alle Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, wie etwa Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte.
BetrVG im Kontext von KI
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen. Im Juni 2021 wurde der Begriff „Künstliche Intelligenz“ an mehreren Stellen aufgenommen:
§ 80 Absatz 3 BetrVG: Betriebsräte können bei der Einführung oder Anwendung von KI einen Sachverständigen hinzuziehen.
§ 90 Absatz 1 Nr. 3 BetrVG: Diese Vorschrift klärt, dass dem Betriebsrat bei der Planung von KI-Einsätzen ein Informations- und Beratungsrecht zusteht.
§ 95 Abs. 2a BetrVG: Mitbestimmung bei der Erstellung von Auswahlrichtlinien für Personalentscheidungen unter Beteiligung von KI.
Diese Ergänzungen stärken die Rolle des Betriebsrats bei der Mitgestaltung technologischer Veränderungen.
Spezielle Paragrafen: § 87, § 90 und § 91
Im Kontext der Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz sind insbesondere die Paragrafen § 87 und § 90 des BetrVG von Bedeutung:
§ 87 BetrVG regelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten.
§ 90 BetrVG bezieht sich auf Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von Neu- oder Umgestaltungen einer Betriebsanlage. Im Kontext von KI bedeutet dies, dass der Betriebsrat bei der Planung und Implementierung neuer KI-Systeme frühzeitig informiert und konsultiert werden sollte.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, Maßnahmen zu fordern, wenn neue Technologien zu Nachteilen für die Mitarbeitenden führen.
Weitere relevante gesetzliche Bestimmungen
Neben dem BetrVG spielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine entscheidende Rolle beim Einsatz von KI-Systemen. Die DSGVO schützt die persönlichen Daten der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass der Einsatz von KI konform mit europäischen Datenschutzstandards erfolgt. Der Betriebsrat hat hier die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
Auch wenn der Betriebsrat eigene Aufgaben verfolgt, ist er datenschutzrechtlich meist Teil des Verantwortlichen (i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Bei KI-Anwendungen mit hohem Risiko für Persönlichkeitsrechte kann der Betriebsrat in eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) einzubeziehen sein.
Um Unternehmen bei der Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Anforderungen zu unterstützen, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung an. Diese Checkliste gibt hilfreiche Anregungen, wie die DSGVO im betrieblichen Kontext umgesetzt werden kann. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, die Checkliste herunterzuladen, finden Sie auf der Website des BMWK.
EU-KI-Verordnung („AI Act“)
Die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz ("AI Act") der EU-Kommission enthält eine weite Definition von KI und soll die Grundrechte und Werte der Union schützen.
Die EU hat 2024 den AI Act verabschiedet, der voraussichtlich 2026 in Kraft tritt. Er stuft viele KI-Systeme im Personalbereich – z. B. für Bewerbervorauswahl, Leistungsbeurteilungen oder Befragungsanalysen – als „Hochrisiko-KI“ ein. Dies bringt u. a. Transparenzpflichten, Dokumentationspflichten und menschliche Kontrollmechanismen mit sich – für Betriebsräte ein wichtiges Zukunftsthema.
Mitbestimmungsrechte bei Einführung von KI-Systemen
Informations- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG
Die Einführung von KI-Systemen in einem Unternehmen erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Gemäß § 90 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf umfassende Information und Beratung, wenn neue Technologien eingeführt werden sollen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Betriebsrat frühzeitig und umfassend über geplante Investitionen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz zu informieren. Bei KI-Systemen umfasst dies Details zur Funktionsweise, den Zweck und die potenziellen Auswirkungen auf die Belegschaft.
Betriebsräte sollten auch von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, um Leitlinien und Betriebsvereinbarungen für den fairen KI-Einsatz zu fordern (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Einflussmöglichkeiten auf Planungen und Entscheidungen
Der Betriebsrat hat nicht nur das Recht, informiert zu werden, sondern auch Einfluss auf die Planungen und Entscheidungen des Unternehmens zu nehmen, die den Einsatz von KI betreffen. Dies kann durch die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG geschehen, insbesondere wenn es um die Einführung neuer Technologien geht, die Einfluss auf die Organisation des Betriebs haben. Der Betriebsrat kann Verhandlungen aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben, und kann gegebenenfalls Vereinbarungen treffen, die den Einsatz der KI-Systeme regeln.
Einsatz von KI in Mitarbeiterbefragungen
Möglichkeiten der Nutzung von KI zur Auswertung von Befragungsdaten
Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen innovative Möglichkeiten, die Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen effizienter und umfassender zu analysieren. Durch den Einsatz von KI können unstrukturierte Daten, wie offene Kommentare, systematisch erfasst und in relevante Erkenntnisse umgewandelt werden. KI-gestützte Tools können Muster und Stimmungen erkennen, die in den Antworten der Mitarbeitenden verborgen sind und so helfen, spezifische Themen oder Herausforderungen innerhalb der Unternehmenskultur zu identifizieren.
Gerade bei der Auswertung offener Kommentare können KI-gestützte Textanalysen auch unbeabsichtigt Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Der Betriebsrat sollte darauf achten, dass eine reine Anonymisierung nicht genügt, sondern auch Pseudonymisierung und Zugriffskontrollen geprüft werden.
Vorteile und Risiken der automatisierten Datenanalyse
Der Einsatz von KI zur Analyse von Befragungsdaten bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine schnellere Verarbeitung großer Datenmengen und die Fähigkeit, subtile Trends und Muster zu erkennen, die menschlichen Analysten möglicherweise entgehen.
Jedoch birgt die automatisierte Analyse auch Risiken, wie etwa die Gefahr von Fehlinterpretationen, insbesondere wenn die Algorithmen nicht richtig kalibriert sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sensible Informationen fehlerhaft verarbeitet werden, was den Schutz der Anonymität der Mitarbeitenden gefährden könnte.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Gestaltung und Auswertung der Befragungen
Durch den neu aufgenommenen Absatz 2a des § 95 BetrVG wird klargestellt, dass Mitbestimmungsrechte auch dann bestehen, wenn bei Aufstellung der Auswahlrichtlinien für Personalentscheidungen ein KI-System beteiligt ist.
Der Betriebsrat sollte in die Gestaltung der Mitarbeiterbefragungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die verwendeten Technologien den Datenschutzbestimmungen entsprechen und die erhobenen Daten nicht missbraucht werden. Eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.
Sicherstellung der Anonymität und des Datenschutzes
Ein zentrales Anliegen bei der Nutzung von KI in Mitarbeiterbefragungen ist die Wahrung der Anonymität und der Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeitenden. Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass die Implementierung von KI-Tools den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Dazu gehört unter anderem, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle Daten anonymisiert und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Der Betriebsrat sollte zudem darauf achten, dass klare Richtlinien zum Schutz der Daten existieren und regelmäßig überprüft werden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Anonymität finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Datenschutz und Anonymität bei Mitarbeiterbefragungen.
Schulung und Weiterbildung
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) und anderen fortschrittlichen Technologien in Unternehmen bringt nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch eine Vielzahl von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten mit sich, insbesondere für Betriebsratsmitglieder. Um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, ist es entscheidend, dass diese auf dem neuesten Stand der technischen und rechtlichen Entwicklungen sind.
Neben Schulungen zu rechtlichen Grundlagen sollten auch technische Grundkenntnisse zu KI und Datenanalyse vermittelt werden – z. B. wie neuronale Netze funktionieren, welche Datenarten verarbeitet werden oder wie man Trainingsdaten auf Bias prüft.
Wichtigkeit der technischen und rechtlichen Fortbildung für Betriebsratsmitglieder
Die rasante Entwicklung von KI-Technologien verlangt ein fundiertes Verständnis sowohl der technischen Aspekte als auch der rechtlichen Rahmenbedingungen. Betriebsratsmitglieder müssen die Funktionsweise und die Auswirkungen von KI-Systemen auf die Arbeitswelt nachvollziehen können, um ihre Mitbestimmungsrechte effektiv auszuüben. Technisches Wissen über Algorithmen und Datenverarbeitung hilft dabei, die Chancen und Risiken von KI einzuschätzen. Gleichzeitig ist ein klares Verständnis der rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), unerlässlich, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gesetzeskonform zu agieren.
Datenschutz und Künstliche Intelligenz
Einhaltung der DSGVO bei der Nutzung von KI
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein grundlegender Aspekt bei der Verwendung von Künstlicher Intelligenz in Mitarbeiterbefragungen. Bei der Erhebung, Analyse und Speicherung von Befragungsdaten müssen strikte Datenschutzstandards eingehalten werden, um die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Mitarbeitenden zu schützen. KI-Systeme, die zur Analyse von Befragungen eingesetzt werden, haben das Potenzial, große Mengen an sensiblen Informationen zu verarbeiten. Deshalb ist es entscheidend, dass diese Systeme so konzipiert und implementiert werden, dass sie den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
Rolle des Betriebsrats bei der Sicherstellung des Datenschutzes
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes in der Nutzung von KI für Mitarbeiterbefragungen. Er hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass alle Datenschutzvorschriften eingehalten werden und die Daten der Mitarbeitenden nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Betriebsrat sollte aktiv in die Planung und Umsetzung von Befragungsprojekten eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die Rechte der Mitarbeitenden respektiert werden.
Durch seine Mitwirkung kann der Betriebsrat dazu beitragen, eine Balance zwischen den analytischen Vorteilen der KI und dem Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeitenden zu schaffen und somit das Vertrauen der Belegschaft in die Integrität der Befragungsergebnisse zu stärken.
Fazit
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der modernen Arbeitswelt, insbesondere im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen, bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. KI ermöglicht es, umfangreiche Datenmengen effizient zu analysieren und wertvolle Einblicke in die Unternehmenskultur und Mitarbeiterzufriedenheit zu gewinnen. Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Handhabung, um Datenschutzrisiken zu minimieren und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen, wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bieten einen Rahmen, der die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sichert und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet.
Wichtigkeit einer aktiven und informierten Mitbestimmung
Eine aktive und gut informierte Mitbestimmung des Betriebsrats ist unerlässlich, um die Einführung und Nutzung von KI-Systemen konstruktiv zu gestalten. Durch das Wahrnehmen von Mitbestimmungsrechten kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die eingesetzten Technologien fair, transparent und im Einklang mit den Bedürfnissen und Rechten der Mitarbeitenden genutzt werden. Die Einbindung des Betriebsrats in frühzeitige Planungsphasen und in Entscheidungsprozesse trägt dazu bei, die Akzeptanz neuer Technologien zu erhöhen und ethische Standards zu wahren.
Ermutigung zur kontinuierlichen Weiterbildung und Anpassung
In der schnelllebigen digitalen Welt ist die kontinuierliche Weiterbildung und Anpassung an neue technologische Entwicklungen entscheidend für die Effektivität des Betriebsrats. Mitglieder sollten sich regelmäßig über die aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen informieren und ihre Kenntnisse kontinuierlich erweitern. Dies kann durch die Teilnahme an Schulungen, Workshops und dem Austausch mit externen Fachleuten geschehen. Eine gut informierte und geschulte Belegschaft ist besser gerüstet, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und die Interessen der Mitarbeitenden wirkungsvoll zu vertreten. Ein informierter, technisch geschulter Betriebsrat wird so zum aktiven Gestalter einer fairen und verantwortungsvollen KI-Nutzung im Unternehmen.