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Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Arbeitsumfeld & Wellbeing

Psychische Belastung am Arbeitsplatz umfasst alle Einflüsse der Arbeit, die auf die Psyche der Beschäftigten einwirken, positiv wie negativ.

Was ist psychische Belastung am Arbeitsplatz?

Psychische Belastung am Arbeitsplatz ist nach DIN EN ISO 10075-1 die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Der Begriff ist wertneutral: Jede Arbeit bringt psychische Belastung mit sich. Je nach Art, Intensität und Dauer der Arbeitsbedingungen sowie den persönlichen Voraussetzungen kann sie anregen oder zu Stressreaktionen und Ermüdung beitragen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert die Definition und ihre Folgen für die Arbeitsgestaltung.

Diese Unterscheidung ist für HR-Teams und Führungskräfte zentral, weil sie den Fokus von der Frage "Wie belastbar sind unsere Mitarbeitenden?" auf die eigentlich relevante Frage verschiebt: Wie sind die Arbeitsbedingungen gestaltet?

Belastung vs. Beanspruchung

Die DIN EN ISO 10075-1 unterscheidet zwei Begriffe, die im Alltag oft vermischt werden:

  • Psychische Belastung beschreibt äußere Einflüsse der Arbeit, etwa Arbeitsaufgabe, Arbeitszeit, Arbeitsumgebung oder soziale Beziehungen.
  • Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare, individuelle Auswirkung dieser Einflüsse. Sie hängt von den aktuellen und dauerhaften persönlichen Voraussetzungen sowie von Bewältigungsstrategien ab.

Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Maßnahmen sollten zuerst an den Belastungsfaktoren und damit an den Arbeitsbedingungen ansetzen. Die Psychische Gefährdungsbeurteilung betrachtet deshalb Arbeitsbedingungen und nicht die Belastbarkeit einzelner Personen.

Zentrale Belastungsfaktoren

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ordnet psychische Belastung für die Gefährdungsbeurteilung in sechs Gestaltungsbereiche ein:

Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe

  • Handlungsspielraum und Autonomie bei der Aufgabengestaltung
  • Emotionale Anforderungen, etwa im Kundenkontakt oder in der Pflege
  • Monotonie und Unterforderung ebenso wie kognitive Überforderung

Arbeitsorganisation

  • Arbeitsintensität, Zeitdruck und Arbeitsmenge
  • Häufige Unterbrechungen und Multitasking-Anforderungen
  • Unklare Zuständigkeiten und mangelnde Planbarkeit

Arbeitszeit

  • Dauer, Lage und Planbarkeit der Arbeitszeit
  • Schicht- und Nachtarbeit sowie Pausen und Erholungszeiten
  • Entgrenzung durch ständige Erreichbarkeit

Soziale Beziehungen

  • Führungsverhalten und erlebte Wertschätzung
  • Zusammenarbeit im Team, Konfliktkultur und soziale Unterstützung
  • Kommunikationsqualität zwischen Hierarchieebenen

Arbeitsmittel

  • Bedienbarkeit von Software, Geräten und Arbeitsmitteln
  • Informationsdichte und Unterbrechungen durch digitale Arbeitsmittel
  • Technische Störungen oder fehlende Unterstützung bei ihrer Nutzung

Arbeitsumgebung

  • Lärm, Beleuchtung, Raumklima und ergonomische Bedingungen
  • Räumliche Enge oder fehlende Rückzugsmöglichkeiten

Gesetzliche Grundlage

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nennt psychische Belastungen bei der Arbeit seit der Gesetzesänderung von 2013 ausdrücklich als mögliche Gefährdungsquelle (§ 5 Abs. 3 Nr. 6). Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen, erforderliche Maßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Die Pflicht gilt grundsätzlich unabhängig von Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich. Der Anwendungsbereich des ArbSchG enthält jedoch besondere Regeln für einzelne Bereiche, etwa private Haushalte, Seeschiffe und bergrechtliche Betriebe. Die Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Gesetzes. Das ArbSchG schreibt jedoch kein bestimmtes Erhebungsverfahren vor.

Bei Kultify wird der Fragebogen projektbezogen mit dem Projektteam zusammengestellt. Die Plattform unterstützt eine anonyme, segmentierte Auswertung. Die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Maßnahmen bleiben Aufgabe des Arbeitgebers.

Psychische Belastung messen

Die GDA empfiehlt, das Verfahren an Arbeitsbereich und Tätigkeit auszurichten. In der Praxis lassen sich mehrere Methoden kombinieren:

  • Standardisierte Mitarbeiterbefragungen erfassen die Einschätzung der Beschäftigten zu ihren Arbeitsbedingungen. Der COPSOQ-Fragebogen ist ein branchenübergreifendes, in Deutschland validiertes Instrument zur Erfassung psychischer Belastungen und Beanspruchungen bei der Arbeit (COPSOQ Deutschland). Ergebnisse müssen gruppenbezogen interpretiert und mit den konkreten Arbeitsbedingungen abgeglichen werden.
  • Beobachtungen und Interviews helfen, Merkmale der Arbeitssituation direkt zu erfassen und Befragungsergebnisse einzuordnen.
  • Moderierte Analyseworkshops konkretisieren Auffälligkeiten und unterstützen die Entwicklung von Maßnahmen. Die BAuA beschreibt Befragungen, Beobachtungen und Workshops als geeignete methodische Zugänge; kein einzelnes Verfahren ersetzt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Wiederholte Befragungen können Veränderungen sichtbar machen, wenn Fragen, Vergleichsgruppen und Rahmenbedingungen nachvollziehbar bleiben. Sie liefern Hinweise für die Wirksamkeitskontrolle, belegen aber nicht automatisch eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen einer einzelnen Maßnahme und einem Ergebnis.

Bei Auswertungen nach Bereichen, Standorten oder Teams braucht es einen vorab festgelegten Mindestumfang, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte möglich sind. Für ihre COPSOQ-Durchführung berichtet die FFAW von COPSOQ Deutschland Ergebnisse nur für Gruppen ab fünf Befragten; der passende Schwellenwert ist im Betrieb festzulegen.

Prävention und Maßnahmen

Das ArbSchG verlangt, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig. Für psychische Belastung heißt das: Zuerst Arbeitsbedingungen gestalten, individuelle Angebote nur ergänzend einsetzen.

  • Arbeitsgestaltung optimieren: Handlungsspielräume erweitern, Arbeitsabläufe entzerren, Störungen reduzieren
  • Führungsqualität entwickeln: Führungskräfte für den Umgang mit psychischer Belastung sensibilisieren und in gesundheitsorientierter Führung schulen
  • Soziale Ressourcen stärken: Teamzusammenhalt fördern, Kommunikationsstrukturen verbessern, Feedbackkultur etablieren
  • BGM einbinden: Psychische Belastung als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements behandeln
  • Individuelle Unterstützung ergänzen: Angebote zur Burnout-Prävention können Beschäftigte unterstützen, ersetzen aber keine Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen

Eine Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Datenerhebung. Arbeitgeber müssen Maßnahmen festlegen, umsetzen, ihre Wirksamkeit prüfen und sie bei veränderten Bedingungen anpassen. So bleibt der Umgang mit psychischer Belastung Teil des laufenden Arbeitsschutzes.

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