Welche Rolle hat der Betriebsrat bei einer Mitarbeiterbefragung?

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei Mitarbeiterbefragungen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Mitarbeiterbefragung?

Als Anbieter von Mitarbeiterbefragungen werden uns häufig Fragen zur Einbindung und der Kommunikation mit dem Betriebsrat während des Projekts gestellt. Der folgende Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die es zu beachten gilt. Außerdem gibt er Antworten auf häufige Fragen, die sich Unternehmen und Personalverantwortliche bei Mitarbeiterbefragungen stellen.

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei Mitarbeiterbefragungen

Der Betriebsrat

  • stellt die Interessenvertretung der Mitarbeitenden eines Unternehmens dar
  • wird eine Mitarbeiterbefragung kritisch hinterfragen und den Ablauf genau verfolgen
  • stellt als direkte Verbindung zu den Arbeitnehmern das Fundament für eine hohe Teilnahmequote und Akzeptanz der Befragung dar

Die Rechte des Betriebsrats, auch in Bezug auf Mitarbeiterbefragungen und digitales Mitarbeiterfeedback, sind im BetrVG geregelt.

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So können Sie Ihren Betriebsrat erfolgreich einbinden.

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Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat

Wenn Sie eine digitale Mitarbeiterbefragung planen oder eine Lösung für regelmäßiges Mitarbeiterfeedback im Unternehmen etablieren möchten, sollten Sie so früh wie möglich den Betriebsrat in Ihr Vorhaben einbeziehen.

Denn: Nach § 80 Abs. 2 BetrVG darf der Betriebsrat Auskunft über die Ergebnisse und Einsicht in die erstellten Auswertungen verlangen, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass hieraus Erkenntnisse gewonnen werden können, die sich auf die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats beziehen. Es besteht also ein Informationsrecht für den Betriebsrat.

Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Der Betriebsrat ist auch berechtigt, selbst Informationen z. B. mit dem Mittel von Mitarbeiterbefragungen zu beschaffen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 BetrVG).

Themenbereiche des Informationsrechts

Zu den Themenbereichen, die ein Informationsrecht des Betriebsrates bewirken, gehören unter anderem:

Muss der Betriebsrat Mitarbeiterbefragungen zustimmen?

Der Betriebsrat muss der Mitarbeiterbefragung zustimmen, wenn die Befragung nicht anonym erfolgt oder die Daten digital verarbeitet werden.

Zustimmungspflicht bei digitalen Befragungen

Bei digitalen Mitarbeiterbefragungen muss der Betriebsrat zustimmen, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass diese technische Einrichtung geeignet ist, die Leistung und das Verhalten der Arbeitnehmer zu kontrollieren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Zustimmungspflicht bei personenbezogenen Befragungen

Wird die Befragung nicht anonym durchgeführt, zum Beispiel durch Angabe des Namens oder einer Personalnummer, muss der Betriebsrat zustimmen.

Änderung von Fragen nach der Zustimmung durch den Betriebsrat

Hat der Betriebsrat einmal einer Befragung zugestimmt, kann das Unternehmen die Fragen bei einer weiteren Befragung auch an neue Gegebenheiten anpassen, sofern die Anonymität weiterhin gewahrt bleibt. Wenn die Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat nicht besteht, kann sie durch neue Fragen entstehen.

Freiwilligkeit, Datenschutz und Anonymität sind für den Betriebsrat besonders wichtig

Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Interessen der Mitarbeitenden im Unternehmen zu vertreten und zu wahren. Datenschutz und Anonymität sind deshalb wichtige Themengebiete, die vor jeder Befragung zu klären sind.

Die Freiwilligkeit der Teilnahme muss gewährleistet werden

Mitarbeitende dürfen nicht zu einer Teilnahme gezwungen werden. Die Teilnahme muss freiwillig erfolgen. Ebenso darf nicht erkennbar sein, ob Einzelpersonen bereits teilgenommen haben.

Verhindern Sie Rückschlüsse auf Personen und Antworten

In der Regel gibt es bei Mitarbeiterbefragungen nicht nur Ergebnisse zum gesamten Unternehmen, sondern auch einzelne Auswertungseinheiten wie zum Beispiel Abteilungen, Standorte oder Teams.

Aus der Perspektive des Betriebs- oder Personalrats ist es wichtig, dass die Segmente nicht zu klein sind, da sonst Rückschlüsse auf die Antworten einzelner Mitarbeitenden getroffen werden können und damit die Anonymität der Teilnehmenden nicht mehr gewährleistet ist.

Wir empfehlen eine Mindestgröße von fünf Personen festzulegen, um Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu vermeiden. Sollten die Abteilungen zu klein sein, können diese Daten gruppiert werden.

Teilnahme muss anonym geschehen

Es muss sichergestellt werden, dass die Antworten der Teilnehmenden anonym bleiben und nicht auf Einzelpersonen zurückgeführt werden können. Häufig fallen deshalb sogenannte "self-serve" Lösungen wie Google Forms oder Survey Monkey bei der Auswahl durch. Hier ist es dem Unternehmen möglich, auf einzelne Datensätze zuzugreifen und mögliche Rückschlüsse zu ziehen.

Ab einer gewissen Unternehmensgröße empfehlen wir deshalb den Einsatz von professionellen Anbietern für Befragungslösungen in Unternehmen.

Vier Tipps für eine erfolgreiche Abstimmung mit dem Betriebsrat

1. Betriebsrat über Ziele die Befragung und geplante Fragen unterrichten

Nachdem Sie sich über die Ziele und die damit verbundenen Fragen im Klaren sind, sollten Sie diese Informationen sammeln, für den Betriebsrat übersichtlich zusammenstellen und notwendige Erklärungen vorbereiten.

2. Betriebsvereinbarung zum Thema Mitarbeiterbefragung abschließen

Es empfiehlt sich, eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen. Die konkrete Ausgestaltung ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und abhängig von der gewählten Befragungsmethode.

3. Antworten auf häufig gestellte Fragen proaktiv vorbereiten

Die Erfahrung zeigt, dass einige Fragen immer wieder gestellt werden. Es hilft deshalb, wenn Sie sich bereits im Vorfeld mit diesen Fragen beschäftigen, um gute Argumente und Erklärungen parat zu haben.

4. Konzept zum Bereitstellen der Auswertungen für Betriebsrat vorbereiten

Überlegen Sie sich, welche Auswertungen für den Betriebsrat von Bedeutung sind und wie die Betriebsratsmitglieder Zugriff auf diese Daten erhalten können.

Fazit

In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, den Betriebsrat frühzeitig in den gesamten Prozess einzubinden und die wichtigsten Fragen zu klären. So steht einer erfolgreichen Befragung Ihrer Mitarbeitenden nichts mehr im Weg.

So unterstützt Kultify Sie beim Erreichen Ihrer Ziele

Als professioneller Anbieter von Mitarbeiterbefragungen unterstützt Sie Kultify dabei, das Thema Mitarbeiterfeedback erfolgreich in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Demo-Termin mit unserem Team.

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Kurz gesagt

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